Regelung der Mitgliedschaft in der MIT Neukirchen-Vluyn

  1. Mitglied der „Mittelstands- und Wirtschaftsunion“ kann werden, wer sich zu ihren Grundsätzen und Zielen bekennt und die in der Satzung genannten Ziele und Aufgaben zu fördern bereit ist.
  2. Verdiente Mitglieder können zu Ehrenmitgliedern berufen werden.
  3. Die Mitgliedschaft in einer anderen Partei in Deutschland als der CDU bzw. der CSU schließt die Mitgliedschaft in der „Mittelstands- und Wirtschaftsunion“ aus.
  4. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in der „Mittelstands- und Wirtschaftsunion“ und der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) ist nicht möglich.