MIT:UNTERSTÜTZEN

UNTERSTÜTZEN SIE UNS MIT IHRER SPENDE!

Wir finanzieren uns aus Beiträgen unserer Mitglieder, die von ihrer Höhe her sehr moderat sind.  Um Projekte, Kampagnen und Veranstaltungen und mehr zu finanzieren sind wir auch auf Spenden angewiesen. Mit Ihrem Beitrag können Sie uns helfen, uns auch weiterhin engagiert für mehr Unternehmergeist in der Politik einzusetzen und somit für gute wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen zu sorgen. Ohne Ihre Unterstützung könnten wir uns dies nicht oder nicht in diesem Maße leisten. 

Auch kleine Summen leisten dazu einen wichtigen Beitrag: Unterstützen Sie die politische Arbeit der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) mit Ihrer Spende! Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Unterstützung!

Sie können eine Überweisung auf unser offizielles Spendenkonto tätigen:

Empfänger MIT Stadtverband Neukirchen-Vluyn

Kreditinstitut Sparkasse am Niederrhein

IBAN DE 13545 0000 14202 30888

BIC WELADED1MOR

Bitte geben Sie im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung Ihren Namen und ggf. Ihre MIT-Mitgliedsnummer an. Wir garantieren Ihnen die ordnungsgemäße Verbuchung Ihrer Spenden gemäß dem gültigen Parteiengesetz und die Zusendung einer steuerlich relevanten Zuwendungsbescheinigung.

Ihr Ansprechpartner

Michael Darda

Ringstraße 3E

47506 Neukirchen-Vluyn

Telefon 02845 5546

E-Mail info@mit-neukirchen-vluyn.de


Rechtliche Informationen

Bei Zuwendungen an politische Parteien und ihre Vereinigungen wie die MIT ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Spenden von natürlichen Personen können bis zu einem Gesamtumfang von 3.300 € pro Person im Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Bei zusammen veranlagten Ehegatten werden bis zu 6.600 € steuerlich berücksichtigt. Davon sind bis zu 1.650 € bzw. 3.300 € bei zusammen veranlagten Ehegatten nach § 34g Einkommensteuergesetz (EStG) absetzbar. Nach dieser Vorschrift wird die Hälfte dieses Betrages von der Steuerschuld abgezogen. Weitere 1.650 € bzw. 3.300 € bei zusammen veranlagten Ehegatten können nach § 10b EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dadurch reduziert sich der Betrag der Einkommensteuer in Höhe des individuellen Steuersatzes.

Spenden von Unternehmen sind nach dem PartG grundsätzlich weiterhin in der Höhe uneingeschränkt möglich. Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Spende als Unternehmensspende nicht steuerlich geltend machen. Gleiches gilt für Unternehmen, die als Personengesellschaften geführt werden (z. B. OHG, KG, GmbH & Co.KG). Allerdings können diese Spenden anteilig über die einzelnen Gesellschafter, soweit sie natürliche Personen sind, bei deren Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Das Bundesfinanzministerium hat mitgeteilt, dass Spenden einer Personengesellschaft grundsätzlich den Gesellschaftern einer Personengesellschaft anteilig zuzurechnen sind.

Berufsverbände können nach § 5 Absatz 1 Nr. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) Parteien bis zu 10 Prozent ihrer Einnahmen unmittelbar oder mittelbar zukommen lassen, ohne dass sie ihre generelle Steuerbefreiung verlieren. Außerdem müssen sie auf den jeweiligen Spendenbetrag, den sie einer Partei haben zukommen lassen, gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 5 Satz 4 KStG 50 Prozent des Betrages als Körperschaftsteuer an das zuständige Finanzamt abführen. 

 

Datenschutzhinweis

Wenn Sie uns eine Spende zukommen lassen wollen, werden wir Sie nach Ihren personenbezogenen Daten fragen. Diese werden benötigt, um eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können. Gemäß § 6 Abs. 6 der Finanz- und Beitragsordnung der CDU Deutschlands erhalten Sie diese von der CDU Deutschlands, Klingelhöferstraße 8, 10785 Berlin. Sofern Sie eine oder mehrere Spendenzuwendungen ab 10.000 Euro an uns übermitteln, werden wir Ihre personenbezogenen Daten (Name, ggf. Unternehmen, Anschrift und Höhe der Zuwendung) in unserem Rechenschaftsbericht veröffentlichen. Wir werden diese Daten auch zu Veröffentlichung an die CDU-Bundesgeschäftsstelle weitergeben. Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes werden wir Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzeigen. Ihre personenbezogenen Daten sowie die Höhe der Spende werden als Bundestagsdrucksache und auf der Website des Bundestags veröffentlicht. Die Informationen gemäß Art. 13 DS-GVO finden Sie hier: https://www.mit-bund.de/datenschutz