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CORONA-KRISE: AKTUELLE TIPPS UND HILFEN FÜR UNTERNEHMEN DER MIT BUND

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

In letzter Minute ist es der MIT gelungen, eine Lösung für von der Corona-Krise gebeutelte Firmen zu finden. Die Sozialversicherungsbeiträge für März und April können auf Antrag zinslos und ohne Stellung von Sicherheiten gestundet werden. Am 27. März müssten die Unternehmer und Selbständigen die Sozialversicherungsabgaben für den Monat März für ihre Betriebe an die Sozialversicherungsträger überweisen. Das können im Ernstfall sehr hohe Beträge sein und die wegen der Corona-Krise in Probleme geratenen Betriebe zusätzlich finanziell schwer belasten. Die MIT Bund  hat  in Gesprächen mit dem Bundesarbeitsministerium und dem Bundeskanzleramt versucht, eine Lösung zu finden, sodass diese zusätzlichen Liquiditätsbelastungen nicht auch noch zu allen anderen Problemen hinzukommen. Ein entsprechend einfaches Formular soll es bereits  geben. Da wir aber noch nicht wissen, wo dieses im Netz abrufbar sein wird, aber die Zeit bis zum 27. März sehr begrenzt ist, wird die MIT-Bund  das Formular  auf Ihrer Website voraussichtlich unter https://www.mit-bund.de/corona abrufbar machen. Das ist ein großer Erfolg für die MIT! Dafür hatte sich unser Bundesvorsitzender Carsten Linnemann sehr eingesetzt. Er ist ein Krisenmanager in schwierigen Zeiten.

 

Das bedeutet nach unserer Einschätzung: Bei den in dieser Woche fälligen Sozialabgaben (ALV, Rebte, GKV, Pflege), müssen betroffene Arbeitgeber den AN- u AG Anteil nicht an die Sozialversicherungen abführen. (Die Zahlung muss später nachgeholt werden, aber erstmal bleibt die Liquidität im Unternehmen.)

 

Zuschüsse an kleine Betriebe

Wenn Bundestag und Bundesrat in dieser Woche entschieden haben, können Selbständige und Unternehmen bald mit Soforthilfen rechnen. Für Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten sind Direkthilfen von 9000 Euro vorgesehen. Die Summe ist für drei Monate vorgesehen. Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten können Direkthilfen in Höhe von 15.000 Euro beantragen. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass der Betrieb oder der Selbstständige vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war. Der Schaden muss also direkt im Zusammenhang mit der Coronakrise eingetreten sein. Als Stichtag gilt der 11. März. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden Sie eine Förderdatenbank, über die Sie den passenden Ansprechpartner oder weiterführenden Informationen zum Thema Förderung und Finanzierung finden. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie eine Übersicht, wie Unternehmen das Programm des Corona-Schutzschilds in Anspruch nehmen können.

 

Antragsformulare für Soloselbstständige und Kleinunternehmen

Die Bundesländer haben angefangen, Antragsformulare für Soloselbstständige und Kleinunternehmen online zu stellen. Diese finden Sie für NRW auf der folgenden Website:

Nordrhein-Westfalen (Antragstellung in den kommenden Tagen)

https://wirtschaft.nrw/corona

 

Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Bundes-MIT  www.mit-bund.de